Haftpflicht- und Kaskoschaden Gutachter Xanten

Zwei Wörter, ein großer Unterschied: Wer trägt die Schuld am Unfall? Davon hängt ab, über welche Versicherung Ihr Schaden läuft – und das wiederum bestimmt, wer für unser Honorar aufkommt.

Haftpflichtfall: Sie haben die freie Gutachterwahl

Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, greift dessen Haftpflichtversicherung. Und hier gilt ein Recht, das viele Betroffene gar nicht kennen: Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Sachverständigen Sie beauftragen, und die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter verlassen, den die Gegenseite oder deren Versicherung vorschlägt.

Kaskofall: Eigene Versicherung, eigene Vorsicht

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder ein Kaskoschaden vorliegt – etwa durch Hagel, Marderbiss oder Wildunfall, was rund um Xanten mit seinen vielen Feldern und Wäldern keine Seltenheit ist. Dann zahlt Ihre eigene Versicherung, und auch deren Gutachter arbeitet zunächst in deren Auftrag. Ein zusätzliches, unabhängiges Gutachten kostet zwar ein Honorar, sorgt aber dafür, dass der Schaden nicht kleingerechnet wird.

Was wir konkret für Sie prüfen

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Bei einem Totalschaden bieten manche Versicherungen einen überhöhten Restwert von einem ihnen bekannten Aufkäufer an – das drückt am Ende Ihre Auszahlung. Wir kennen diese Praxis und rechnen mit realistischen, regionalen Marktwerten.

Klären Sie Ihren Fall mit uns

Egal ob Haftpflicht oder Kasko – wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

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